Start Corona Institut Begutachtung Anfragen Karriere Kontakt Downloads Ohne Cookies!

Corona-Information

Wir können Ihnen unsere Leistungen weiterhin anbieten. Für kurzfristige Terminänderungen im Einzelfall bitten wir um Verständnis.

Wir schützen Sie und unsere Gutachter durch eine Reihe von Maßnahmen.

 
LogoLogo

GIS Gutachten Institut GmbH
Medizinische Begutachtungen

Ihre Begutachtung

Ihre Begutachtung

Nachstehend geben wir Ihnen einige Hinweise, wie wir Gutachtenaufträge bearbeiten, und wie eine Untersuchung im Rahmen einer Begutachtung abläuft.

 

Kontakt

Für kurzfristige Terminabsagen, Rückfragen wie auch generelle Anliegen und Anfragen kontaktieren Sie uns bitte wie folgt:

   0 23 4 / 9 42 10 0

   office@gis-institut.de

Auftrag zur Begutachtung

Basis unserer Tätigkeit ist der konkrete Auftrag zur Begutachtung, sei es durch das Gericht oder einen privaten Auftraggeber.

Aus dem Auftrag ergeben sich zum einen Art und Umfang der gutachterlichen Tätigkeit, z.B. eine Begutachtung auf Basis einer körperlichen Untersuchung. Zum anderen legt der Auftrag die konkreten Fragestellungen fest.

Nach Eingang des Auftrag in unserem Institut prüfen wir den Auftrag und alle beigefügten Unterlagen auf Vollständigkeit, unklare Fragestellungen, Durchführbarkeit, auch hinsichtlich der betroffenen Fachgebiete, und zeitlichen Rahmenbedingungen. Etwaige Probleme oder Unklarheiten klären wir unverzüglich ab.

Ist insoweit alles geklärt, wird die Begutachtung vom zuständigen Sachverständigen vorbereitet, zuvorderst durch Bearbeitung der eingereichten Unterlagen, soweit vorgesehen wird ein Termin zur körperlichen Untersuchung geplant.

Ihre Mitwirkung als Patient

Art und Umfang der von Ihnen benötigten Mitwirkung hängen primär von der Art des beauftragten Gutachtens ab. Selbstverständlich sollten Sie sich bei einem Gutachten mit körperlicher Untersuchung vom beauftragten Sachverständigen auch untersuchen lassen, Näheres dazu finden Sie bei den Hinweisen zum Termin zur körperlichen Untersuchung.

Daneben werden wir, soweit Ihre Mitwirkung erforderlich ist, Sie rechtzeitig konkret ansprechen. Dies kann z.B. das Beschaffen und Hereinreichen aktueller medizinischer oder sonstiger Unterlagen betreffen — ältere Unterlagen (ein Jahr und älter) sind im Regelfall in den uns vorliegenden Akten bereits enthalten und brauchen NICHT von Ihnen gesondert beigebracht zu werden. Bei einer körperlichen Untersuchung bespricht der Sachverständige mit Ihnen, ob und welche Unterlagen noch benötigt werden.

Ansonsten ist grundsätzlich eine frühzeitige Reaktion auf Anfragen unsererseits hilfreich. Sie vermeiden damit Verzögerungen bei der Gutachtenerstellung. Insbesondere helfen Sie uns mit der Angabe aktueller und korrekter Kontaktdaten.

Sollten Sie wegen einer Sprachbarriere einen Dolmetscher benötigen, informieren Sie bitte rechtzeitig das Gericht oder unser Institut.

Termin zur körperlichen Untersuchung

Aus organisatorischen Gründen erfolgt die endgültige Terminplanung erst ca. 3-4 Wochen vor dem jeweiligen Termin. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass auf Terminwünsche grundsätzlich nur sehr eingeschränkt eingegangen werden kann. Medizinisch zwingend notwendige Vorgaben berücksichtigen wir gerne, soweit diese uns rechtzeitig bekanntgegeben werden.

Die Einladung zu einer Untersuchung bzw. die Bekanntgabe eines Hausbesuchs erfolgt stets schriftlich per Post. Diese Sendung enthält auch weitere Hinweise und Merkblätter (bitte aufmerksam lesen).

Sie helfen uns sehr, wenn Sie im Falle einer Verhinderung möglichst frühzeitig den Termin absagen.

Zur Untersuchung können Sie grundsätzlich eine einzelne Person Ihres Vertrauens hinzuziehen. Diese darf sich jedoch in die eigentliche Begutachtung nicht einmischen. Näheres dazu entnehmen Sie bitte den Ihnen übersandten Unterlagen.

Weitere Schritte bis zum Gutachten

Soweit der zuständige Sachverständige alle notwendigen Informationen zur Verfügung hat und ggf. eine körperliche Untersuchung durchgeführt wurde, erarbeitet und diktiert der Sachverständige das beauftragte Gutachten.

Unsere Zentralverwaltung erstellt hieraus einen ersten vollständigen Entwurf, der dann vom Sachverständigen ein- oder mehrmals überarbeitet und korrigiert wird. Das fertige Gutachten wird dann mit allen zur Verfügung gestellten Unterlagen dem Auftraggeber zugeschickt, im Regelfall per Paketdienst.

Beachten Sie bitte, dass üblicherweise das Verfügungsrecht über das erstellte Gutachten beim Auftraggeber liegt, im Falle eines gerichtlich beauftragten Gutachtens z.B. beim Gericht. Insoweit können wir dritten Personen das Gutachten nicht direkt zugänglich machen.

Die Abrechnung des Gutachtens mit dem Auftraggeber erfolgt gem. gesetzlichen Vergütungsvorschriften oder getroffener Vereinbarung.

 
 

Kontakt

Gerne beantworten wir Ihre Fragen

0 23 4 / 9 42 10 0
0 23 4 / 9 42 10 20
office@gis-institut.de

Downloads

Formulare

Dieser Bereich wird zurzeit überarbeitet und steht in Kürze wieder zur Verfügung.

 

Ohne Cookies

Unser Internet-Auftritt verzichtet komplett auf die Verwendung von Cookies!

Weitere Hinweise finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Corona-Information

  • Überwachung

    Unser Schutzkonzept beginnt mit einer ständigen Überwachung unserer Gutachter und Mitarbeiter auf verdächtige Krankheitssymptome (Fieber, Husten, Verlust des Geruchssinns usw.). Unsere Gutachter führen zudem regelmäßig einen Schnelltest durch.

    Besteht auch nur eine geringe Wahrscheinlichkeit, dass sich jemand mit Covid-19 angesteckt haben könnte, nehmen wir den Mitarbeiter sofort aus dem Dienstplan bzw. streichen alle Termine des Gutachters und veranlassen einen PCR-Test.

  • Impfung

    Unsere Gutachter haben die Grundimmunisierung sowie die Auffrischungsimpfungen (Booster) erhalten.

  • Schutz

    Eine Ansteckung zwischen verschiedenen Patienten / Probanden wird durch unsere Terminplanung vermieden. Es hält sich immer nur ein Patient (und ggf. seine Begleitung) im Wartebereich auf.

    Selbstverständlich schützen wir Sie und uns außerdem durch die Verwendung von zugelassenen Masken, ggf. Handschuhen und Desinfektionsmitteln.